KGV Rübezahl e.V.

EST. 1919

Polizeiverordnung Sachsen

 

Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden

Wir erhalten immer wieder Beschwerdemails von Anwohnern, die sich über die Nichteinhaltung der Ruhezeiten beschweren. Dies betrifft nicht unbedingt unsere Sparte. Dennoch möchten wir euch auf die geltenden Ruhezeiten hinweisen:

 

Hier ist die Verordnung einzeln für jeden Tag aufgeschlüsselt:


Montag:
Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (des nächsten Tages)


Dienstag:
Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (des nächsten Tages)


Mittwoch:
Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (des nächsten Tages)


Donnerstag:
Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (des nächsten Tages)


Freitag:
Ruhezeit: 24:00 Uhr bis 08:00 Uhr (des nächsten Tages)


Sonnabend (Samstag):
Ruhezeit: 24:00 Uhr bis 08:00 Uhr (des nächsten Tages)

Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr


Sonntag:
Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (des nächsten Tages)
Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr


Feiertag:
Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr



Private Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer stören, dürfen nicht nach 20 Uhr durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise:


- der Betrieb von Rasenmähern
- das Häckseln von Gartenabfällen
- der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten
- das Hämmern
- das Sägen
- das Bohren
- das Holzspalten
- das Ausklopfen von Teppichen


Wir bitten euch diese Zeiten einzuhalten.

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