Polizeiverordnung Sachsen
Wir erhalten immer wieder Beschwerdemails von Anwohnern, die sich über die Nichteinhaltung der Ruhezeiten beschweren. Dies betrifft nicht unbedingt unsere Sparte. Dennoch möchten wir euch auf die geltenden Ruhezeiten hinweisen:
Hier ist die Verordnung einzeln für jeden Tag aufgeschlüsselt:
Montag:
Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (des nächsten Tages)
Dienstag:
Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (des nächsten Tages)
Mittwoch:
Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (des nächsten Tages)
Donnerstag:
Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (des nächsten Tages)
Freitag:
Ruhezeit: 24:00 Uhr bis 08:00 Uhr (des nächsten Tages)
Sonnabend (Samstag):
Ruhezeit: 24:00 Uhr bis 08:00 Uhr (des nächsten Tages)
Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sonntag:
Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (des nächsten Tages)
Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Feiertag:
Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Private Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer stören, dürfen nicht nach 20 Uhr durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- der Betrieb von Rasenmähern
- das Häckseln von Gartenabfällen
- der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten
- das Hämmern
- das Sägen
- das Bohren
- das Holzspalten
- das Ausklopfen von Teppichen
Wir bitten euch diese Zeiten einzuhalten.